Landratsamt Hildburghausen verschärft erneut seine Regeln
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Landkreis Hildburghausen. In der Hildburghäuser Innenstadt gilt ab morgen eine allgemeine Maskenpflicht. Das geht aus der geänderten Allgemeinverfügung für den Landkreis Hildburghausen hervor. Alle Menschen, die in Hildburghausen innerhalb eines gekennzeichneten Bereichs (siehe Foto) auf Gehwegen und Plätzen unterwegs sind, müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen.
Auch mit Blick auf Veranstaltungen gelten erneut strengere Regeln. Unangemeldete Demonstrationen sind untersagt. Versammlungen können – wenn der Infektionsschutz garaniert ist – im Einzelfall genehmigt werden, müssen jedoch mindestens vier Tage vorher schriftlich beim Gesundheitsamt beantragt werden und dürfen nur unter freiem Himmel abgehalten werden.. Verboten im Landkreis sind Gottesdienste, Sitzungen der Kommunen, Parteitage und Märkte, ausgenommen sind Wochenmärkte. Gemeinderatssitzungen sind nur bei absoluter Dringlichkeit möglich.
Die neue Allgemeinverfügung tritt ab Sonntag, 0 Uhr in Kraft.

Foto: Landratsamt Hildburghausen
Wenn die Lage im Kreis Hildburghausen so kritisch ist, wie sie dargestellt wird, dann ist es doch hilfreich, wenn das Gesundheitsamt Hildburghausen folgende Sachverhalte öffentlich darstellt:
1. Nachweis der klinischen Infektionsfälle nach dem neuen Infektionsschutzgesetz. Anzucht der Viren nach den klinischen Vorgaben zusätzlich bei allen Getesten zum Nachweis der Ansteckung durch einen Arzt.
2. Differenzierung zwischen positiv Getesten und neuen Infektionsfällen. Getestet ist nicht gleich krank.
3. Objektive Berichterstattung und Informationen durch die Mainstreammedien.
4. Diese Notstandsgesetze lösen kein Problem und unterbinden den gesellschaftlichen Zusammenhalt.