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1 Kommentar

  1. Bohème
    15. Dezember 2021 @ 12:19

    „Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur mit Personen des eigenen Haushalts PLUS einer haushaltsfremden Person gestattet.“

    Hmm, wie verhält sich das, wenn sich, sagen wir mal 10 „ungeimpfte Gesunde“ zeitgleich etwas zu Essen bestellen, die sich zufällig auch noch kennen, und dann vor dem Lokal warten -müssen-?

    Und was ist, wenn sie danach nochmal Hunger haben, und danach gerne noch ein Dessert verspeißen möchten?

    Wer entscheidet überhaupt, wann es ein privates Treffen ist?

    Ist es das auch, wenn ich mich z.B. mit „ungeimpften“ Arbeitskollegen/Kunden treffe, um an der frischen Luft über die nächsten Schritte einer Projektaufgabe zu sprechen?

    Fragen über Fragen…

    Bohème

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