Informationen aus dem Landratsamt zur Zulässigkeit von Open-Air-Veranstaltungen
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Landkreis Hildburghausen. Klarstellend zu den Veröffentlichungen vom Freies Wort, in der Ausgabe vom 29. August 2020, besteht keine generelle Zulässigkeit von Open-Air-Tanzveranstaltungen.
Grundsätzlich bedarf die Durchführung von Schautänzen, Tanzdarbietungen und -vorführungen (jeweils ausschließlich mit sitzenden Zuschauern), die Durchführung von Volkstanz (sofern feste Gruppen mit namentlich bekannten Teilnehmern gewährleistet sind) und kulturelle Tanzveranstaltungen wie Debütanten-, Abitur- oder Abschlussbälle der Vorlage eines Infektionsschutzkonzeptes beim Gesundheitsamt.
Nur wenn diese Veranstaltungen und Dienstleistungen unter freiem Himmel und bis zu 99 zulässigen Teilnehmern/ Zuschauern durchgeführt werden, sind sie grundsätzlich ohne Vorlage beim Gesundheitsamt mit vorgehaltenem Infektionsschutzkonzept möglich. Ab 100 Teilnehmern/ Zuschauern unter freiem Himmel besteht dennoch eine Anzeigepflicht mit einer Frist von zwei Werktagen.
Dahingehend besteht auch keine prinzipielle Zulässigkeit für Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Kirmes, Festivals und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen, jeweils auch mit Fahrgeschäften oder mit Tanzbestandteilen, Tanzveranstaltungen mit Zuschauern sowie Sportveranstaltungen mit Zuschauern.
Diese oben genannten Veranstaltungen, mithin die im Landkreis Hildburghausen auch in den vergangenen Jahren üblichen öffentlichen Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt und bedürfen einer Erlaubnis des Gesundheitsamtes.
Voraussetzung für eine Erlaubnis ist ein umfangreiches Infektionsschutzkonzept, aus welchem der ausführliche Ablauf, die Dauer, die Anzahl der zu erwartenden Teilnehmer, die räumlichen Verhältnisse des Veranstaltungsortes, die Herkunft der zu erwartenden Teilnehmer, die Organisation der Veranstaltung sowie infektionsschützende Maßnahmen hervorgehen.
Die Erlaubnis ist mithin kostenpflichtig und wird an den wirtschaftlichen Interessen der Veranstalter sowie dem entsprechenden Behördenaufwand bemessen.
Bei Fragen steht das Gesundheitsamt des Landratsamtes Hildburghausen gerne zur Verfügung.
Thomas Müller
Landrat
Foto: Südthüringer Rundschau
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