12 Millionen Euro Soforthilfe für Landwirtschaft und Gartenbau können beantragt werden
Erfurt. Ab Donnerstag, dem 9. April 2020 können die Corona-Soforthilfen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie für Forstbetriebe bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden. Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Ich habe die Corona-Soforthilferichtlinie für die Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Wie im Bereich der gewerblichen Wirtschaft können nun auch die Land- und Forstwirte sowie Fischereibetriebe und der Gartenbau eine Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank beantragen. Mit dieser Soforthilfe bis zu 30.000 Euro unterstützen wir unkompliziert Betriebe, vor allem im ländlichen Raum, die durch die Pandemie wirtschaftlich betroffen sind.“
Die Soforthilfe ist nach der Anzahl der Beschäftigten im antragstellenden Unternehmen gestaffelt. „Mit Beihilfen zwischen 9.000 und 30.000 Euro für Soloselbstständige bis hin zu Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eröffnen wir den meisten Unternehmen die unbürokratische Möglichkeit, Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen der nächsten drei Monate trotz fehlender Einnahmen bezahlen zu können“, sagte Hoff.
Die Anträge stehen ab 9. April auf der Internetseite der TAB bereit und können dort gleich gestellt werden. „Damit stellen wir sicher, dass nach Ostern die ersten Zahlungen erfolgen können“, so der Minister. „Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und der TAB für ihre hervorragende und schnelle Arbeit in dieser schwierigen Zeit.“ Das Landwirtschaftsministerium rechnet damit, dass etwa 12 Mio. Euro an Soforthilfen beantragt werden. Dafür stehen 9 Mio. Euro aus dem Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Soloselbständige bereit, das vergangene Woche bestätigt wurde. Weitere 3 Mio. Euro der Soforthilfen stammen aus Landesmitteln.
Die Formulare stehen bereit unter: www.aufbaubank.de/corona
Nach Einschätzungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft betrifft die Corona-Krise vor allem direktvermarktende Unternehmen, pferdehaltende Betriebe mit der Ausrichtung auf Reit- und Fahrsport sowie Betriebe mit einer starken Ausrichtung auf Saison- und Regelarbeitskräfte.
Hintergrundinformationen:
Die Antragstellung muss bis zum 31. Mai 2020 erfolgen und die Auszahlungen werden bis zum 31. Juli 2020 abgeschlossen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, Unternehmen der Forstwirtschaft sowie Unternehmen der Aquakultur und Teichwirtschaft, die im Haupterwerb arbeiten, ihren Betriebssitz in Thüringen haben und in Folge des Ausbruchs von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind. Die Soforthilfe beträgt:
– finanziert aus Bundesmitteln:
- bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
- bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 5 und bis zu 10 Beschäftigten.
– finanziert aus Landesmitteln:
- bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 25 Beschäftigten,
- bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 25 und bis zu 50 Beschäftigten.
Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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